IBC (Intermediate Bulk Container) für Gefahrgüter unterliegen strengen Prüf- und Inspektionspflichten. Wir führen diese gemäß BAM-GGR 002 und den einschlägigen Vorschriften des ADR/RID/IMDG-Code fachgerecht durch – inklusive vollständiger Nachweise und Kennzeichnung.
Was ist vorgeschrieben?
Regelmäßige Inspektion mindestens alle 2,5 Jahre für metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC. Diese Inspektionen dürfen von Inspektionsstellen I oder II durchgeführt werden.
„Große“ Inspektion alle 5 Jahre sowie Prüfungen nach Reparaturen nur durch Inspektionsstellen I.
Rechtsgrundlagen: ADR 6.5.4.4 (Inspektion & Prüfung) und ADR 6.5.4.5 (reparierte IBC); Umsetzung in Deutschland nach BAM-GGR 002 (Rev. 7, 11.01.2018).
Unser Prüfprogramm (Auszug)
Äußere Sichtprüfung: Zustand von Behälter, Rahmen, Füßen, Palettenaufnahme, Korrosions-/Schadenscheck.
Funktionsprüfung der Ausrüstung: Deckel, Entlüftungen, Dichtungen, Auslaufarmaturen.
Dichtheitsprüfung für flüssigkeitsführende IBC (z. B. Code 31…); in der Praxis regelmäßig mit 0,2 bar gemäß gängiger Branchenpraxis/Unterlagen.
Kennzeichnung & Dokumentation: Anbringen/Erneuern der Prüfkennzeichnung inkl. Datum, Stelle und nächstem Fälligkeitstermin sowie Prüfbericht.
Ihre Vorteile mit JT&S
Rechts- und Auditsicherheit: Prüfungen exakt nach BAM-Vorgaben; transparente Nachweise für Behörden und QS.
Planbare Stillstände: Wir bündeln 2,5-Jahres-Inspektionen, 5-Jahres-Prüfungen und Reparaturnachprüfungen effizient in einem Terminfenster.
Vor-Ort-Service: Prüfung bei Ihnen im Betrieb – minimiert Transportaufwand und Ausfallzeiten.
Herstellerneutral: Wir prüfen IBC unterschiedlicher Fabrikate und Bauarten.