Inspektionsstelle gemäß BAM GGR 002

IBC (Intermediate Bulk Container) für Gefahrgüter unterliegen strengen Prüf- und Inspektionspflichten. Wir führen diese gemäß BAM-GGR 002 und den einschlägigen Vorschriften des ADR/RID/IMDG-Code fachgerecht durch – inklusive vollständiger Nachweise und Kennzeichnung.

Was ist vorgeschrieben?

  • Regelmäßige Inspektion mindestens alle 2,5 Jahre für metallene IBC, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC. Diese Inspektionen dürfen von Inspektionsstellen I oder II durchgeführt werden.
  • „Große“ Inspektion alle 5 Jahre sowie Prüfungen nach Reparaturen nur durch Inspektionsstellen I.
  • Rechtsgrundlagen: ADR 6.5.4.4 (Inspektion & Prüfung) und ADR 6.5.4.5 (reparierte IBC); Umsetzung in Deutschland nach BAM-GGR 002 (Rev. 7, 11.01.2018).

Unser Prüfprogramm (Auszug)

  • Äußere Sichtprüfung: Zustand von Behälter, Rahmen, Füßen, Palettenaufnahme, Korrosions-/Schadenscheck.
  • Funktionsprüfung der Ausrüstung: Deckel, Entlüftungen, Dichtungen, Auslaufarmaturen.
  • Dichtheitsprüfung für flüssigkeitsführende IBC (z. B. Code 31…); in der Praxis regelmäßig mit 0,2 bar gemäß gängiger Branchenpraxis/Unterlagen.
  • Kennzeichnung & Dokumentation: Anbringen/Erneuern der Prüfkennzeichnung inkl. Datum, Stelle und nächstem Fälligkeitstermin sowie Prüfbericht.
  • Rechts- und Auditsicherheit: Prüfungen exakt nach BAM-Vorgaben; transparente Nachweise für Behörden und QS.
  • Planbare Stillstände: Wir bündeln 2,5-Jahres-Inspektionen, 5-Jahres-Prüfungen und Reparaturnachprüfungen effizient in einem Terminfenster.
  • Vor-Ort-Service: Prüfung bei Ihnen im Betrieb – minimiert Transportaufwand und Ausfallzeiten.
  • Herstellerneutral: Wir prüfen IBC unterschiedlicher Fabrikate und Bauarten.

So läuft’s ab…

  • Anfrage & IBC-Liste (Bauart/UN-Zulassung, letztes Prüfdatum)
  • Prüftermin vor Ort inkl. Sicht-, Funktions- und ggf. Dichtheitsprüfung.
  • Dokumentation & Kennzeichnung (Prüfplakette/-stempel, Prüfbericht) und Erinnerungsservice für die nächste Fälligkeit.

FAQ Inspektionsstelle gemäß BAM GGR 002

Alle 2,5 Jahre (wiederkehrende Inspektion); eine erweiterte Prüfung alle 5 Jahre. Nach Reparaturen ist eine zusätzliche Prüfung vorgeschrieben.

Inspektionen nach 2,5 Jahren: Inspektionsstellen I oder II. 5-Jahres-Prüfungen und Prüfungen nach Reparatur: nur Inspektionsstellen I.