Generalinspektion für Abscheider
Generalinspektion für Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider
Sicherheit für Gewässer, Umwelt und Betriebe
Ölabscheider bzw. Fettabscheider sind unverzichtbar für den Gewässerschutz – sie verhindern, dass mineralische Öle oder tierische Fette in die Kanalisation oder ins Grundwasser gelangen. Ob in Werkstätten, Tankstellen, Gastronomiebetrieben oder Lebensmittelverarbeitung: Wer solche Anlagen betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, deren Funktion regelmäßig zu überprüfen.
Gesetzliche Grundlagen der Generalinspektion für Abscheider
Die Prüfungspflicht ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, insbesondere:
Ziel ist es, die Funktionstüchtigkeit, Dichtheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Abscheideranlagen dauerhaft sicherzustellen.
Unsere Leistungen
Als zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 WHG / AwSV bieten wir alle Prüfungen für Ölabscheider und Fettabscheider zuverlässig und rechtskonform an:
Für wen ist die Prüfung verpflichtend?
Die Prüfpflicht gilt für alle Betreiber von Anlagen mit Abscheidern, z. B.:
Unabhängig von der Größe oder Häufigkeit der Nutzung müssen diese Anlagen gemäß DIN und AwSV geprüft und dokumentiert werden.





