Unsere Leistungen als Fachbetrieb nach Wasserrecht AwSV
Rechtsgrundlage für die Fachbetriebspflicht in Deutschland ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Demnach darf das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel nur durch besonders qualifizierte Unternehmen erfolgen. Gemäß AwSV ist eine Zertifizierung erforderlich, welche wir besitzen.
Spektrum
Wartung von Leckanzeigegeräten und Leckageerkennungssystemen
Beschichtung und Verfugung von WHG-Flächen, Auffangräumen und Behältern
Auskleidung von Behältern und Rinnen mit Glasfaser-Kunststoff (GfK)
Verlegen von längskraftschlüssigen Rohren (IP-plus Schweißsystem für KG2000-Rohre) als Abwasserleitung (z.B. an Tankstellen) oder als Schutzrohr für einwandige unterirdische Rohrleitungen
Arbeitsbeispiele
400 qm Polymerbeschichtung einer Trafowanne
Polymerbeschichtung einer Trafowanne
Leckanzeiger
Fugensanierung Lagerfläche Detailansicht
Fugensanierung einer Lagerfläche
Fugensanierung einer Abfüllfläche einer Tankstelle
Beschichtung einer Abfüllfläche für Schwefelsäure
Beschichtete Abfüllfläche für Schwefelsäure
Rinne vor Beschichtung mit Glasfaserverstärkten Kunststoff
Eingebaute Seitenwände für GfK Beschichtung
Eingebaute Seitenwände für GfK Beschichtung
Laminierte und abgedichtete Rinne mit GfK
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