Fachbetrieb nach Wasserrecht (AwSV)

Unsere Leistungen als Fachbetrieb nach Wasserrecht AwSV

Rechtsgrundlage für die Fachbetriebspflicht in Deutschland ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Demnach darf das Errichten, Instandsetzen, Innenreinigen und Stilllegen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in der Regel nur durch besonders qualifizierte Unternehmen erfolgen. Gemäß AwSV ist eine Zertifizierung erforderlich, welche wir besitzen.

Spektrum

  • Wartung von Leckanzeigegeräten und Leckageerkennungssystemen
  • Beschichtung und Verfugung von WHG-Flächen, Auffangräumen und Behältern
  • Auskleidung von Behältern und Rinnen mit Glasfaser-Kunststoff (GfK)
  • Verlegen von längskraftschlüssigen Rohren (IP-plus Schweißsystem für KG2000-Rohre) als Abwasserleitung (z.B. an Tankstellen) oder als Schutzrohr für einwandige unterirdische Rohrleitungen

Arbeitsbeispiele

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