Erneuerbare Energien

Die Zukunft ist „grün“. Als Sachverständigenbüro bieten wir Ihnen folgende Leistungen rund um die erneuerbaren Energien an:

  • Erdwärme
  • Gutachtenerstellung zur wasserrechtlichen Genehmigung von Geothermieanlagen zur gewerblichen Nutzung
  • Prüfung gem. §46 AwSV von Geothermieanlagen
  • Windenergie
  • Gutachtenerstellung zur wasserrechtlichen Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA)
  • Prüfung gem. §46 AwSV von Windenergieanlagen

Gewinnung erneuerbarer Energien

Die Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie ist eine der größten Herausforderungen unserer Gesellschaft. Im gewerblichen und industriellen Bereich kommen der Geothermie und der Windkraft immer größere Bedeutung zu.

Geothermische Anlagen

Geothermische Anlagen verwenden zur besseren Wärmeübertragung in der Regel ein Gemisch aus Wasser und Glykol, welches durch die Erdwärmesonden ins Erdreich gepumpt wird und die dort vorhandene Wärme aufnimmt. Bei Glykol handelt es sich allerdings um einen schwach wassergefährdenden Stoff, weswegen eine Geothermieanlage unter die Regelungen der AwSV fällt. Diese findet jedoch nur Anwendung bei gewerblich genutzten Anlagen, da hier davon ausgegangen wird, dass das Gefährdungspotential größer ist. Hinzu kommt, dass es sich um eine unterirdische Anlage handelt, welcher im Sinne der AwSV ein besonderes Augenmerk zukommt. Demnach müssen gewerblich genutzte Anlagen, neben der Genehmigung durch die zuständige Behörde, auch durch einen Sachverständigen nach Wasserrecht abgenommen werden.

Windenergieanlagen

Auch Windenergieanlagen benötigen wassergefährdende Stoffe zum ordnungsgemäßen Betrieb. So beinhaltet das große Getriebe innerhalb der Gondel eine größere Menge an Getriebeöl, der Kühler verfügt über Kühlmittel und die Transformatoren verwenden Trafoöl. Neben diesen größeren Mengen gibt es noch zahlreiche geringfügigere Anwendungen, bei denen wassergefährdende Stoffe zur Anwendung kommen. Auch wenn die Anlagen in der Regel nicht prüfpflichtig sind, legen die zuständigen Behörden teilweise aufgrund der örtlichen Lage eine Prüfung durch Sachverständige fest. So z.B. bei Offshore-Anlagen in der Nordsee. Auch bei Onshore-Anlagen mit einem außenliegenden Kühler ohne Auffangeinrichtung ordnen die Behörden die regelmäßige Prüfung durch einen Sachverständigen an.

Unser Sachverständigenbüro unterstützt Sie gerne bei der Planung, Genehmigung und Prüfung Ihrer Anlange zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Im Bereich der Windkraft verfügen wir über alle notwendigen Ausbildungen und Zertifizierung seitens der GWO (Global Wind Organization) zur Arbeit sowohl auf Onshore- als auch auf Offshore-Anlagen.