Abscheidertechnik

Abscheidertechnik (Leichtflüssigkeits- und Fettabscheider)

  • Generalinspektion gem. DIN 1999-100 bzw. DIN 4040-100
  • Sanierung von Abscheideranlagen
  • Behälter (Beschichtung,Verfugung, GfK-Auskleidung)
  • Rinnen (Beschichtung, Verfugung, Gfk-Auskleidung)
  • Schachtaufbauten (Beschichtung, Verfugung, Einbau von Schachtdichtsystemen)
  • Einbau von Warnanlagen (Mall, Fafnir, NivOil)
  • Planung und Neubau
  • Stilllegung
  • Halbjährliche Wartung und monatliche Kontrolle von Abscheidern
  • Schulung von Sachkundigen zur Durchführung der monatlichen Eigenkontrollen

FAQ Abscheidertechnik

Der Gesetzgeber schreibt durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Abwasserverordnung die Generalinspektion von Abscheidern bei der Inbetriebnahme und wiederkehrend alle fünf Jahre vor. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Anlagen ordnungsgemäß funktionieren und keine wassergefährdenden Stoffe, wie z.B. Öle oder Kraftstoffe, ins Grundwasser gelangen. Auch die Verstopfung der Abwasserleitungen, z.B. durch Fette, werden durch Abscheideranlagen verhindert.

Eine Generalinspektion ist bei der Inbetriebnahme einer Abscheideranlage und anschließend wiederkehrend alle fünf Jahre vorgeschrieben.

Um eine Generalinspektion durchführen zu dürfen muss ein Fachkundelehrgang zur „Generalinspektion von Abscheideranlagen“ gemäß DIN EN 858-1 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. DIN EN 1825-1 und DIN 4040-100 für Fettabscheider nachgewiesen werden. Eine Sachkundeschulung reicht hier nicht aus.

Unsere Prüfer sind alle durch die SAG-Akademie für berufliche Weiterbildung zertifiziert und werden regelmäßig weiter geschult.

Eine Generalinspektion beinhaltet immer folgende Punkte:

  • Dokumentation der Generalinspektion zur Vorlage bei der zuständigen Behörde
  • Vollständige Entleerung / Reinigung der Anlage
  • Prüfung der Ordnungsunterlagen (Genehmigung, Betriebstagebuch, Entleerungen etc.)
  • Prüfung des baulichen Zustands der Anlage inkl. Warnanlage
  • Überprüfung der Innenbeschichtung und sonstiger Einbauteile
  • Dichtheitsprüfung der Anlagenkomponenten und Zulaufleitungen
  • Überprüfung, ob die Anlage noch den aktuellen Bestimmungen entspricht

Die Kosten für solch eine Überprüfung richten sich individuell nach der jeweiligen Anlage. Eine pauschale Aussage hierzu kann nicht getroffen werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein für Ihre Anlage passendes Angebot. Hierbei orientieren wir uns z.B. anhand der Behälteranzahl, dem Anlagenvolumen, der jeweiligen Zulaufleitungen und dem personellen Aufwand.

Neben der wiederkehrenden Prüfung durch eine fachkundige Person alle fünf Jahre unterliegen Abscheider der monatlichen Eigenkontrolle sowie der halbjährlichen Wartung durch eine sachkundige Person.

Bei der monatlichen Eigenkontrolle wird geprüft, wie hoch die aktuellen Volumina an Leichtflüssigkeit bzw. Fett oder Feststoffen in den jeweiligen Behältern sind. Hierbei wird dann entschieden, ob eventuell eine Entleerung des Abscheiders stattfinden muss. Auch der bauliche Zustand wird überprüft, soweit dies im normalen Betriebszustand möglich ist.

Bei der halbjährlichen Wartung werden neben der Eigenkotrolle noch die herausnehmbaren Einbauteile, wie z.B. Schwimmer oder Koaleszenzeinsatz, herausgenommen und gereinigt.

Für diese Tätigkeiten ist ein Sachkundennachweis notwendig. Gerne schulen wir Sie und Ihre Mitarbeiter dahingehend, dass Sie diese Arbeiten selbst durchführen dürfen. Sollten Sie dies lieber durch ein externes Unternehmen durchführen lassen können wir dies gerne für Sie übernehmen.

Eine Abscheideranlage muss zu jeder Zeit dicht und gegen die eingeleiteten Medien beständig sein. Hat eine Generalinspektion Mängel aufgezeigt müssen diese durch einen Fachbetrieb behoben werden.

Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Wir sind durch die „Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS)“ als Fachbetrieb nach Wasserrecht zertifiziert und führen sämtliche Sanierungsarbeiten an Abscheideranlagen durch.

Sollten Sie Ihren Abscheider nicht mehr benötigen und Sie möchten sich die laufenden Kosten sparen muss dieser ordentlich stillgelegt werden. Dazu gehören die vollständige Entleerung und Reinigung der Anlage sowie der Ausbau etwaiger Einbauteile.

Je nach Einbau der Anlage wird der Abscheider anschließend so umgebaut, dass anfallende Abwässer (z.B. Niederschlagswasser) durchgeleitet werden. Unterirdische Behälter werden zusätzlich mit einem festen Füllstoff (z.B.) Sand verfüllt, um mögliche Oberflächeneinbrüche zu verhindern. Auch der vollständige Ausbau des Abscheiders ist möglich. Sämtliche notwendigen Arbeiten im Bereich der Stilllegung führen wir gerne für Sie aus.

Für jede neue Abscheideranlage muss eine Einleitergenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werde. Je nach Kommune ist dies die Untere Wasserbehörde oder der Entwässerungsbetrieb.

Hierzu muss vorher eine entsprechende Planung erfolgen. Was für Abwässer fallen bei Ihnen an? Wieviel Abwasser fällt an? Sind eventuell unkontrolliert auslaufende Flüssigkeiten zu betrachten (Stichwort „Havarie“)? Wie sind die örtlichen Gegebenheiten?

Sind diese Punkte geklärt, wird ein geeigneter Abscheider ausgewählt. Hierbei wird z.B. geklärt, ob der Einbau ober- oder unterirdisch erfolgt. Dies wird individuell nach Ihren Bedürfnissen geplant und entscheiden.

Ist die Anlage seitens der Behörde genehmigt erfolgt der Einbau der Anlage sowie die Inbetriebnahme inkl. Generalinspektion. Bei all diesen Schritten unterstützen wir Sie gerne