Unsere Dienstleistungen
Eine der zentralen Bestimmungen der Verordnung betrifft die Prüfungen von Anlagen welche mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Diese Prüfungen dienen der Sicherstellung, dass die Anlagen ordnungsgemäß und nach den festgelegten Sicherheitsstandards betrieben werden, um Umweltschäden und Gewässerverunreinigungen zu verhindern.
Ziel der Prüfungen gemäß der AwSV
Die Prüfungen nach der AwSV haben das Ziel, die Betriebssicherheit von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten. Dabei wird überprüft, ob die technischen Einrichtungen, die Sicherheitsvorkehrungen und die betrieblichen Maßnahmen den Anforderungen entsprechen, die in der AwSV sowie in anderen relevanten Normen und Vorschriften festgelegt sind. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, die durch Leckagen, Fehler im Betrieb oder mangelnde Wartung entstehen können.
Anwendungsbereich
Die Prüfungen gemäß der AwSV betreffen eine Vielzahl von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. Hierzu zählen unter anderem:
- Lagertanks und Lagerräume für Chemikalien oder Treib- bzw. Brennstoffe,
- Abfüllanlagen für gefährliche Flüssigkeiten,
- Pipelines für den Transport von wassergefährdenden Stoffen.
Prüfintervalle und -arten
Je nach Art der Anlage und des Gefährdungspotenzials sind verschiedene Prüfintervalle und Prüfarten erforderlich. In der AwSV sind detaillierte Vorgaben zu finden, wie häufig Prüfungen durchgeführt werden müssen:
- Wiederkehrende Prüfungen: In der Regel müssen Anlagen in festgelegten Abständen geprüft werden. Für bestimmte Anlagenteile, wie zum Beispiel Lagertanks oder Rohrleitungen, ist eine regelmäßige Inspektion durch Fachpersonal erforderlich, um die Funktionsfähigkeit und Dichtheit zu überprüfen.
- Prüfung nach wesentlichen Änderungen: Nach Reparaturen oder wesentlichen Änderungen an einer Anlage muss eine erneute Prüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass keine Gefährdung für Gewässer oder die Umwelt besteht.
- Prüfung im Schadensfall: Wenn es zu einem Zwischenfall oder einer Störung kommt, muss umgehend eine Prüfung durchgeführt werden, um die Ursache zu ermitteln und den sicheren Betrieb wiederherzustellen.
- Freiwillige Prüfung: Auch wenn die Vorschriften keine Prüfpflicht formulieren, können Betrieber ihre Anlage durch einen Sachverständigen prüfen lassen.
Prüfungen durch qualifiziertes Personal
Die Prüfungen müssen von Sachverständigen nach Wasserrecht durchgeführt werden, die über die notwendige Expertise im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und den entsprechenden Vorschriften verfügen.
Unsere Sachverständigen sind von der Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SwS) bestellt. Die SwS ist ein Zusammenschluss erfahrener und qualifiziert tätiger Sachverständiger und darf als eingetragener Verein (e.V.) und auf Basis eines Anerkennungsbescheid des Umweltministeriums Baden-Würtgemberg bundesweit Fachleute qualifizieren und zum AwSV-Sachverständigen bestellen
Prüfungsumfang
Die Prüfungen umfassen mehrere Aspekte, die jeweils für die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Anlagen entscheidend sind:
- Dichtheitsprüfungen: Überprüfung auf Leckagen, Risse oder andere Beschädigungen, die das Auslaufen von gefährlichen Substanzen verursachen könnten.
- Korrosionsprüfung: Insbesondere bei Anlagen aus Metallmaterialien muss auf Korrosion geachtet werden, da diese die Stabilität und Dichtheit der Anlage gefährden kann.
- Überprüfung von Sicherheitsvorkehrungen: Dazu gehört die Kontrolle von Auffangvorrichtungen, Alarmsystemen und anderen Sicherheitsmechanismen, die im Falle eines Vorfalls eine sichere Handhabung gewährleisten sollen.
- Funktionsprüfung von Überwachungs- und Steueranlagen: Elektronische Systeme zur Überwachung von Temperaturen, Druckverhältnissen und anderen sicherheitsrelevanten Parametern müssen regelmäßig getestet werden.
Dokumentation und Nachweisführung
Für alle durchgeführten Prüfungen sind umfassende Dokumentationen erforderlich. Die Ergebnisse der Prüfungen, etwaige Mängel und die durchgeführten Reparaturmaßnahmen müssen lückenlos dokumentiert werden. Diese Unterlagen müssen für Behörden und Aufsichtsbehörden jederzeit zugänglich sein und dienen als Nachweis, dass die Anforderungen der AwSV eingehalten wurden.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Nichtbeachtung der Prüfpflichten gemäß der AwSV kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Betreiber riskieren nicht nur Bußgelder und rechtliche Konsequenzen, sondern auch Umweltschäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen können. Daher ist es für Betreiber von Anlagen von entscheidender Bedeutung, regelmäßige Prüfungen durchzuführen und sich an die Vorschriften der AwSV zu halten.